Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen


Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt der Leistungsfall dann ein, wenn die versicherte Person zu 100 Prozent keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dieses ist zwar seltener der Fall als das Auftreten einer Berufsunfähigkeit, allerdings auch der wesentlichste Bereich, für den man in jedem Fall als Ergänzung zu etwaigen staatlichen Leistungen eine Absicherung benötigt.

Hinzu kommt, dass die Dauer der Erwerbsunfähigkeit für unterschiedlich lange Zeiträume prognostiziert werden muss: So treten manche Versicherer erst in Leistungen, wenn die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich ein Jahr anhält, andere bereits, wenn sie für mindestens sechs Monate wahrscheinlich ist.

Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit aus Perspektive der Versicherung gegeben, leistet diese eine monatliche Rente.

Diese Rentenzahlungen ergänzen entweder die staatlich geleistete Erwerbsminderungsrente oder aber stellen die einzigen Leistungen dar, welche der Versicherte beziehen kann. Damit nämlich staatliche Leistungen fließen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der gesetzlich Versicherte eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, welches bedeutet, dass er als Berufseinsteiger in den ersten Jahren seiner Berufstätigkeit keinerlei Anspruch auf Leistungen hat – es sei denn, der Unfall, der zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat, hat sich im Zuge seiner Erwerbstätigkeit ereignet. Auch Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet haben, genießen keinen Versicherungsschutz. Einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist hier also besonders wichtig, damit diese Personen im Ernstfall nicht ganz ohne Unterstützung dastehen. Berufseinsteiger, aber auch Studenten stellen hierbei eine besondere Zielgruppe dieser Versicherung dar.