Prozessfinanzierer : Die Finanzierung eines Rechtsstreit


Recht haben und Recht bekommen – selbst mit einer Rechtsschutzversicherung im Hintergrund bleibt in manchen Fällen die finanzielle Seite von juristischen Auseinandersetzungen ungewiss, selbst wenn die Ansprüche der Betroffenen berechtigt sind. In einem solchen Fall klein beizugeben ist nicht nur ärgerlich, sondern auch der falsche Weg.

Ende der 1990er Jahre sind auch in Deutschland sogenannte Prozesskostenfinanzierer entstanden, die in genau einem solchen Fall die Finanzierung eines Rechtsstreits übernehmen. Dabei werden nicht nur die direkten Kosten des eigentlichen Verfahrens durch den Finanzdienstleister getragen. Auch Aufwendungen, welche im Vorfeld der Auseinandersetzung für Gutachten entstehen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Prozesskostenfinanzierer. Sollte die Klage am Ende des Rechtsstreits Erfolg haben, erhält das Unternehmen einen Teil der erstrittenen Summe. Ist dagegen das Gegenteil der Fall, und der Kläger verliert vor Gericht, muss der Prozessfinanzierer den Verlust zu 100% übernehmen. Auf diese Weise halten auch finanziell benachteiligte Personen die notwendigen Mittel in der Hand, um offensiv einen juristischen Streit auszufechten. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit ein Prozesskostenfinanzierer die Kosten eines Verfahrens übernimmt.

Vorausgesetzt werden in der Regel eine ausreichende Bonität des Beklagten und eine gewisse Mindesthöhe der Forderung. Hier schwanken die Vorgaben der einzelnen Anbieter zum Teil beträchtlich: Während ein Unternehmen erst ab 100.000,- EUR aktiv wird, übernehmen andere bereits bei 50.000,- EUR die Kosten für den zu erwartenden Rechtsstreit. Eine der wichtigsten Bedingungen betrifft aber die Erfolgsaussichten. Nur wenn ein positiver Ausgang des Verfahrens wahrscheinlich ist, werden Unternehmen als Prozesskostenfinanzierer aktiv. Zu diesem Zweck werden alle Unterlagen entweder durch eine interne Rechtsabteilung oder externe Anwälte geprüft. Von deren Urteil hängt am Ende die Durchführbarkeit der Finanzierung ab.