Dynamische Erhöhung der Berufsunfähigkeitsversicherung


Sinnvoll ist es, bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine dynamische Erhöhung einzuschließen. In Folge dieser vertraglichen Vereinbarung wird je nach Versicherungsunternehmen die vertraglich zugesicherte Rente um drei bis fünf Prozent im Jahr angehoben. Natürlich steigen dabei im Gegenzug auch die jährlich zu leistenden Beiträge mit dem gleichen Prozentsatz an. Dennoch ist dieses Vorgehen mit erheblichen Vorteilen verbunden: Auf diesem Wege kann man nämlich dem Einfluss der Inflation entgegenwirken. Schließt man im Jahre 2008 eine Berufsunfähigkeitsversicherung über zum Beispiel 1.200 Euro ab, bekommt man diesen monatlichen Betrag zwar auch in 20 Jahren ausbezahlt, wenn man berufsunfähig werden sollte, nur ist diese Summe dann nur noch einen Bruchteil dessen wert, was sie heute wert ist. Ein finanzielles Auskommen ist hierbei nicht nachhaltig, sondern nur scheinbar gewährleistet und es droht eine erhebliche Herabsetzung des Lebensstandards bis – im schlimmsten Fall – hin zum finanziellen Ruin.

Von dieser dynamischen Erhöhung muss die Nachversicherungsgarantie unterschieden werden, welche eher ein Steuerungsinstrument in Hinblick auf sich wandelnde individuelle Lebensumstände darstellt. Ist eine solche Garantie in den Vertragsbedingungen vereinbart, kann der Versicherte flexibel die zugesicherten Leistungen anpassen. Wird zum Beispiel ein Kind geboren, kann es für den Versicherten notwendig werden, dass sein Schutz – und somit auch der Schutz seiner Familie – ausgeweitet wird. Konkret bedeutet dieses, dass auch während der Laufzeit der Versicherung die vereinbarte Rente durch die Zahlung höherer Beiträge aufgestockt werden kann. Ist im Gegenteil eine Nachversicherungsgarantie nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, ist dieses nicht oder nur verbunden mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.