Leistungen der Hausratversicherungen


Bei den Fragen nach den Leistungen einer Hausratversicherung stellen sich vor allem folgende drei Fragen: Wann leistet die Hausratversicherung? In welcher Form leistet sie? Und für Schäden an welchen Gegenständen tritt sie in Leistung?

Zu Frage eins: Eine Hausratversicherung leistet in der Regel dann, wenn das Hab und Gut, welches Sie in ihrer Wohnung aufbewahren, sowie ihr Wohnungsinventar durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Rohrbruch, Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Leitungswasser, Hagel oder Sturm beschädigt oder entwendet wird. Elementarschäden durch Naturkatastrophen können gesondert in einer speziellen Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Die Frage nach der Form der Leistung ist einfach zu beantworten: Wurde der Schadensfall ordnungsgemäß gemeldet und von der Versicherung anerkannt, können Sie mit einer entsprechenden Geldleistung rechnen. Hierbei ist ausschlaggebend, dass in der Regel der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird und nicht der geringere Zeitwert. Nur diese gewährleistet Ihnen, dass Sie sich nach dem Versicherungsfall wieder auf dem Niveau einrichten können, wie Sie es zuvor gewohnt waren. Müssen Sie aufgrund der Verwüstung ihrer Wohnung in einem Hotel nächtigen, wird auch dieses von der Versicherung übernommen. Auch die Beseitigung der zerstörten Gegenstände kann übernommen werden.

Zu Frage drei: Eine Hausratversicherung leistet in der Regel für Schäden, die durch die genannten Einflussfaktoren, an allen in Ihrer Wohnung befindlichen Gegenständen entstehen. Ausschlaggebend ist hierbei allerdings, dass die Deckungssumme ausreichend hoch gewählt wird. Ausnahmen sind in der Regel Schäden an gläsernen Gegenständen sowie Fenster- und Türverglasungen, die speziell mit einer Glasversicherung abgedeckt werden müssen. Ob sich eine Glasversicherung lohnt, muss im Einzelfall abgewogen werden. Denken Sie dabei ggf. auch an vorhandene Duschkabinen, Vitrinen, Spiegel, Kochfelder, Wintergärten, Veranden, Bilderverglasungen, Ofenverglasung, Verglasungen von Elektrogeräten, Aquarien und Terrarien. Die Versicherung von Kochfeldern und Aquarien/Terrarien ist dabei zumeist mit einem Aufschlag verbunden.