Private Haftpflichtversicherungen


Eine private Haftpflichtversicherung dient dazu, Schäden abzusichern, die im privaten Lebensbereich von dem Versicherten ohne Mutwilligkeit herbei geführt werden. Die Versicherungsfälle, die sich ergeben können, sind dabei sehr vielfältig. Unter Umständen kann man auch für Vorfälle haftbar gemacht werden, bei denen man auf den ersten Blick selbst einen erheblichen Schaden davon trägt. So zum Beispiel, wenn man durch das Verstoßen gegen Verkehrsregeln als Fahrradfahrer von einem Auto angefahren wird. Hier hat man unter Umständen zwar Verletzungen davonzutragen, man muss aber auch für den Schaden an dem Auto aufkommen, da der Unfall nur geschehen konnte, da man sich selbst ordnungswidrig verhalten hat.

Für viele Bereiche des Lebens – auch wenn sie privat sind – reicht eine Privathaftpflicht, obwohl sie eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist, allerdings nicht aus. So müssen sich unter anderem zum Beispiel Hausbesitzer und Tierhalter zusätzlich absichern. Sie tragen nämlich ganz besondere, selbst gewählte Verantwortungen, denen sich nicht jede Person stellen muss. Aus diesem Grunde wäre es eine enorme Ungleichberechtigung, wenn diese Bereiche auch in der privaten Haftpflicht eingeschlossen wären, da dann die Beiträge für alle Versicherten – egal ob sie ein Haus oder ein Tier besitzen – steigen würden.

Hausbesitzer müssen sich dabei insbesondere gegen Schäden absichern, die dadurch entstehen können, dass ihr Haus bzw. ihr Grundstück nicht ausreichend gesichert ist, und somit andere Personen einen Schaden durch diesen Mangel davon tragen können. Tierhalter müssen damit rechnen, dass ihre Tiere zum Beispiel dadurch, dass sie vor ein Auto laufen, Schäden verursachen können.