Ausschlüsse der Privathaftpflichtversicherung


Die für Sie gültigen Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung sind von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Es gibt aber Ausschlüsse, die in der Regel in jeder Versicherungspolice auftauchen.

Da die Privathaftpflicht wie der Name schon sagt auf den privaten Lebensbereich zugeschnitten ist, kann sie nicht zur Begleichung von Schäden herangezogen werden, die im gewerblichen oder beruflichen Kontext entstanden sind.

Zudem gibt es Schäden, die zwar im privaten Bereich entstanden sind, für welche die Haftpflichtversicherung aber dennoch nicht aufkommt. Werden Sie zum Beispiel von ihrem Vermieter aufgrund von Mietschäden haftbar gemacht, leistet die private Haftpflichtversicherung nicht. Auch besondere Risiken, die sich aus der Ausübung von Sportarten ergeben, fallen nicht in den Bereich dieser Versicherung.

Insbesondere Jäger müssen sich mit einer speziellen Jagdhaftpflichtversicherung schützen – und zwar auch, wenn sie nicht Jäger von Berufs wegen sind, sondern die Jagd nur als Hobby ausüben. Die Schäden, die hier insbesondere durch die Nutzung von Waffen entstehen können, sind zu groß, als dass sie automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sein könnten.

Auch greift die Privathaftpflichtversicherung nicht bei Schäden, die durch Fahrzeuge, Schiffe und Boote verursacht wurden. Hier sind wiederum Abschlüsse von speziellen Haftpflichtversicherungen unerlässlich.

Die Aufzählung der hier aufgeführten Ausschlüsse erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist also immer ratsam, die eigenen Versicherungsbedingungen genauestens zu kennen, damit man im Schadensfall keine unlieben Überraschungen erleben muss.