Insassenunfallversicherung bei der Autoversicherung


Die normale Kfz-Haftpflicht kann lediglich für die Schäden aufkommen, die bei einem Unfall Dritten zugeführt werden. Der Unfallschutz der eigenen Person ist hierbei nicht mit inbegriffen. Doch können auch Sie sich trotz modernstem Airbag- und Seitenaufprallschutz natürlich ernsthaft bei einem Unfall verletzen. Die Sorge um die Gesundheit steht hier selbstverständlich an erster Stelle, doch sollte man sich auch mit der Tatsache auseinandersetzen, dass ein solcher Unfall mit hohen Kosten verbunden sein kann. Hier sind nicht nur die Kosten zu nennen, die direkt für erforderliche Behandlungen anfallen, sondern auch diejenigen, die entstehen, wenn ein Insasse infolge des Unfalls invalide wird.

Im Falle der Invalidität oder des Todes wird dabei durch die Insassen-Unfallversicherung eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Ältere Insassen können im Falle der Invalidität auch eine Rente ausbezahlt bekommen. Nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme wird auch bei dieser Versicherung der Beitrag berechnet, den man für einen solchen Schutz bezahlen muss. Außerdem kann man nur bestimmte Plätze in seinem Wagen versichern – etwa Fahrer- und Beifahrerplatz –, wenn man den Wagen überwiegend allein oder zu zweit nutzt oder aber man versichert sich pauschal, sodass alle Plätze und somit Insassen einen Schutz genießen.

Ob Sie selbst einen Insassen-Unfallschutz benötigen, hängt davon ab, wie ihr sonstiger Versicherungsschutz ausgestaltet ist. Verfügen Sie bereits über eine allgemeine Unfallversicherung, sind Sie auch bei Autofahrten geschützt und zudem auch bei vielen anderen Situationen, welches eine Unfallversicherung zu einer umfassenderen Versicherung macht. Auch gibt es Überschneidungen mit der Kfz-Haftpflicht, was selbst verschuldete Unfälle anbelangt.