Was tun im Schadensfall


Sollte sich ein Schaden ereignet haben, gibt es bestimmte Dinge, die man unbedingt beachten sollte. Im Falle eines Unfalls müssen Sie zunächst natürlich alles Erforderliche unternehmen, damit nicht weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Je nach Schwere des Unfalls muss die Polizei und der Rettungsdienst alarmiert werden. Bei Unfällen mit Wildtieren muss sowohl die Polizei benachrichtigt als auch der zuständige Förster informiert werden. Ist der Unfall glimpflich verlaufen, sollten Sie sich umgehend daran machen, Beweise zu sichern (hier kann das Aufnehmen von Fotos hilfreich sein) und ggf. die erforderlichen Daten (Versicherung, Name, Kennzeichen) mit ihrem Unfallgegner austauschen. Ist dieses alles erledigt, sollten Sie umgehend ihre Versicherung informieren. In der Regel müssen Sie bei der Versicherung dann einen Bericht über das Unfallgeschehen einreichen, sowie Angaben darüber machen, welche Polizeidienststelle ggf. eingeschaltet wurde. Sollte der Unfall durch ein Wildtier verursacht worden sein, benötigt die Versicherung in der Regel einen Bericht von der Polizei und von dem zuständigen Förster.

Aber Vorsicht: Je nach Fall, kann es sich allerdings gerade bei kleineren Schäden lohnen, diese selbst zu begleichen, da ansonsten bei Schadensmeldung die Schadenfreiheitsklasse bei der Versicherung verändert werden kann, sodass der Versicherte in Zukunft mit höheren Beiträgen zu rechnen hat. Diese Erhöhung kann nicht unerheblich ausfallen und führt somit zu einem Verlust der Beitragsvorteile, die man sich unter Umständen jahrelang angespart hat. Bei der Entscheidung, ob man den Schaden selbst reguliert oder regulieren lässt, sollte man allerdings mit seiner jeweiligen Versicherung Rücksprache halten, ob bei einer Regulierung des Schadens von ihrer Seite tatsächlich eine Neueinstufung durchgeführt werden würde.

Lesen Sie weiter bei Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung.