Riester Rente


Die Riester-Rente zählt sicher zu den bekanntesten Formen der privaten Altersvorsorge, ist sie doch in regelmäßigen Abständen Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Entstanden als Folge einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000 trägt diese Form der Absicherung den Namen des Bundesministers für Arbeit, Walter Riester, der maßgeblich an der Umsetzung dieser Reform beteiligt gewesen ist.

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Im Rahmen der Änderungen wurde zum Beispiel das Niveau der Rente von 70% auf 67% gesenkt. Damit ist zwar eine Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung die Folge gewesen, aber gleichzeitig sind die Versicherten stärker als in der Vergangenheit zur privaten Alterssicherung angehalten. Die Riester-Rente eignet sich für alle zulageberechtigten Personen vor allem aufgrund der Möglichkeiten zur staatlichen Förderung. Die Zuschüsse können entweder in Form von Steuervergünstigungen oder als Zulagen in Anspruch genommen werden.

Wie hoch die Zulagen ausfallen, hängt stark vom persönlichen Umfeld des Riester-Sparers ab. Während Singles ohne Kinder lediglich 154,- EUR erhalten, verdoppelt sich dieser Betrag für Paare. Pro Kind wandern 185,- EUR zusätzlich in die Altersvorsorge der Eltern. Dafür muss aber auch der Mindestbeitrag von 4% in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, andernfalls werden die Zulagen nach unten gestaffelt. Neben dieser Einschränkung ist die Riester-Rente noch an weitere Voraussetzungen gebunden. Nach dem Erreichen des Auszahlungszeitpunktes erhalten Begünstigte nur eine Rente, Einmalzahlungen sind dagegen nur in Höhe von 30% der Vertragssumme erlaubt. Gleichzeitig bindet die Riester-Rente auch an Deutschland als Wohnsitz, da Zahlungen ins Ausland ebenfalls ausgeschlossen sind.