Versicherte Gefahren bei der Unfallversicherung


In der privaten Unfallversicherung werden unterschiedlichste Gefahren übernommen, die dem Versicherten in der Freizeit drohen. Im Rahmen einer nichtselbstständigen Tätigkeit kommt dagegen für eventuelle Risiken am Arbeitsplatz die gesetzliche Form der Unfallversicherung auf, was Wegeunfälle mit einschließt. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen werden die Beiträge zur gesetzlichen Variante durch die Unternehmen getragen. Da die Reichweite der privaten Unfallversicherung nicht zeitlich und regional begrenzt ist, überschneiden sich an dieser Stelle beide Formen.

Anhand der Vertragsbedingungen wird jedem Versicherten schnell klar, welche Gefahren sich im Rahmen eines Vertragsabschlusses absichern lassen. Dazu gehören vor allem äußere Einflüsse, die zur gesundheitlichen Schädigung des Versicherungsnehmers führen. Da sich diese Definition sehr weit ausdehnen lässt, wird die Gefahrenabdeckung durch Ausschlussklauseln an verschiedenen Stellen eingeschränkt. Unfälle im Rahmen der Teilnahme von Motorsportwettkämpfen sind hier ebenso zu nennen wie die Nutzung von Flugzeugen ohne Motor oder der Aufenthalt in Kriegsgebieten. Bei gefährlichen Hobbys ist ebenfalls Vorsicht geboten, da auch hier die Unfallversicherung Leistungen verweigern kann.

Andere Unfälle im Straßenverkehr oder der Freizeit, etwa bei sportlichen Aktivitäten, gehören dagegen voll zur Gefahrenabdeckung der Versicherung. Zusätzlich wird der Schutz auch noch auf andere Unfälle ausgedehnt, bei denen kein äußeres Ereignis auf den Versicherten einwirkt. Werden durch eine erhöhte Kraftanstrengung, zum Beispiel beim Möbeltragen, Muskelfasern oder Sehnen abgerissen, liegt in den Augen der privaten Unfallversicherung ebenfalls ein Schadensfall vor, welcher anschließend reguliert wird. Die Gefahren des Alltags lassen sich mit dem Abschluss einer Unfallversicherung zwar nicht gänzlich vermeiden, können aber in ihren Auswirkungen durchaus gemildert werden.