Leistungen der Gebäudeversicherungen


Grundsätzlich schließen die Leistungen einer Wohngebäude-Versicherung nur direkte Schäden an der versicherten Immobilie ein. Bewegliche Sachen oder spätere Veränderungen bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt und müssen entweder nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufgenommen oder in anderer Form versichert werden. Für Einrichtungsgegenstände bietet sich hier die Hausratversicherung an. Welche Leitungen im Ernstfall genau durch die Versicherungsgesellschaft getragen werden, regelt das Kleingedruckte.

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollte sich jeder Eigenheimbesitzer deshalb sehr genau über die einzelnen Punkte informieren. Dies beginnt bereits mit der Reichweite der Wohngebäude-Versicherung. Hier sollten in jedem Fall neben der eigentlichen Immobilie auch angeschlossene Carports und Garagen sowie Antennen- bzw. Satellitenanlagen eingeschlossen werden. Gerade ein weitläufiges Grundstück lädt zum Bau einer kleinen Laube ein. Kann auch diese als Teil der Wohngebäude-Versicherung geltend gemacht werden, ist im Ernstfall das finanzielle Risiko wieder ein Stück kleiner geworden.

Wird das Gebäude durch ein Feuer, Blitzschlag, Explosionen oder den Absturz eines Flugzeugs in Mitleidenschaft gezogen, greift die Wohngebäude-Versicherung nicht nur bei den Primärschäden, sondern schließt Leistungen auch dann ein, wenn es zu Folgeschäden durch Rauch oder Löscharbeiten kommt. Ein wichtiger Aspekt betrifft den Rohbau – einige Versicherungen schützen diesen bereits bis zu einem Jahr vor Feuerschäden – ein Vergleich lohnt sich also.

Wasser, das aus defekten Rohren oder Waschmaschinen austritt, bleibt für die Bausubstanz ebenso wenig ohne Folgen wie ein ausgelaufenes Wasserbett oder Aquarium. In einem solchen Fall kann sich der Hausbesitzer an die Versicherung wenden, die Schadensregulierung wird hier übernommen. Gleiches gilt für die Wirkung von Frost auf Heizung und Wasserleitungen. Stürme ab Windstärke 8 sind nicht nur in der Lage, ganze Dächer abzudecken, auch die Folgeschäden können sich durchaus sehen lassen. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich mit einer Wohngebäude-Versicherung aber deutlich minimieren, unter anderem zählt auch ein umgestürzter Baum zu den Leistungsfällen. Elementarschäden sind dagegen nicht automatisch versichert, hier muss unter anderem eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.