Verbesserte Bedingungen im Berufsunfähigkeitsschutz


Es stehen heute mehr Möglichkeiten offen, dass der Versicherte auch tatsächlich von seinem Versicherungsschutz profitieren kann und nicht im Ernstfall trotz jahrelang geleisteter Versicherungsbeiträge ohne Leistungen ausgeht.

Einen ganz wesentlichen Schritt in diese verbraucherfreundlichere Richtung leistet hierbei der Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung, welcher von immer mehr Versicherungsanbietern angeboten wird. Die klassische abstrakte Verweisung beinhaltet, dass der Versicherer sich unter bestimmten Voraussetzungen das Recht vorbehält, den Versicherten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auf die Ausübung eines anderen Berufes zu verweisen. Abstrakt ist diese Verweisung deshalb, da der Versicherte dabei nicht auf die realen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Bezug nehmen, sondern lediglich schlüssig nachweisen muss, dass mit der gegeben körperlichen Einschränkungen ein anderer Beruf dennoch prinzipiell ausgeübt werden kann. Die abstrakte Verweisung ist somit in jedem Fall für den Versicherten nachteilig, da er im Ernstfall ohne Unterstützung der Versicherung dastehen kann, ohne tatsächlich ein neues adäquates Betätigungsfeld gefunden zu haben. Man sollte dementsprechend vor Abschluss der Versicherung in jedem Fall darauf achten, dass diese abstrakte Verweisung von vornherein ausgeschlossen wird.

Vorsicht ist hierbei auch geboten, was eine mögliche Phase von Arbeitslosigkeit betrifft. Zwar verzichten viele Anbieter prinzipiell auf eine abstrakte Verweisung, diese kann aber durch andere vertragliche Bestimmungen wiederum quasi durch ein Hintertürchen eingeschränkt werden – so etwa bei längeren Phasen von Arbeitslosigkeit.

Zu den verbesserten Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehören wiederum Vereinbarungen zur Stundung der Beiträge sowie der Verzicht auf Beitragserhöhungen. Bei der Stundung können Versicherungsbeiträge in Zeiten eines finanziellen Engpasses ausgesetzt werden, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht. Der Verzicht auf Beitragserhöhung garantiert, dass die Beiträge nicht angehoben werden können, wenn sich kurz nach Vertragsabschluss herausstellt, dass gesundheitliche Risikofaktoren existieren, die dem Versicherten bei Abschluss noch nicht bekannt waren.