Auslandsreisekrankenversicherung


Eine der wichtigsten Fragen, die jeder Verbraucher vor dem Antritt einer Reise ins Ausland klären sollte, betrifft den Schutz der Gesundheit. Gerade der Urlaub in fremden Ländern mit einer eigenen Küche und anderen klimatischen Bedingungen verspricht nicht nur Entspannung, sondern birgt auch gewisse Risiken für das eigene Wohlbefinden. Oft machen sich Infekte oder Bisse und Stiche von Insekten bzw. Reptilien bemerkbar, die mitunter ärztliche Hilfe notwendig machen.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss in einem solchen Fall mit Problemen gerechnet werden. Auf der einen Seite liegen die Standards im Ausland oft unter denen, die Versicherte aus Deutschland gewohnt sind. Auf der anderen Seite erkennen die Krankenkassen in vielen Fällen die entstandenen Kosten gar nicht oder nur zum Teil an. Speziell bei Reisen in typische Urlaubsländer, welche außerhalb der Europäischen Union liegen und mit denen Deutschland auch keine Sozialabkommen unterhält, empfiehlt sich deshalb in jedem Fall der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Krankenhausaufenthalte in beliebten Reiseländern wie der USA oder Ägypten können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung schnell finanziell ruinieren. Aber auch in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen muss mit hohen Kosten gerechnet werden, da etwa ein Rücktransport im Krankheitsfall nicht zu den Leistungen der Krankenkassen zählt.

Bleibt nur noch die Frage zu klären, welcher Vertrag sich am Besten für einen Aufenthalt im Ausland eignet. Hier spielt die Dauer der Reise eine große Rolle, der einfache Tourist wird einen Urlaub selten auf einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen ausdehnen. In einem solchen Fall ist ein herkömmlicher 1-Jahres-Vertrag vollkommen ausreichend. Versicherungsgesellschaften bieten Policen für einzelne Personen bereits recht günstig an. Familien und Ruheständler müssen dagegen bis auf wenige Ausnahmen etwas tiefer in das Portemonnaie greifen, erhalten aber trotz allem immer noch ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Übersteigt der Aufenthalt dagegen den Zeitraum von 42 Tagen am Stück, kommen Versicherte in der Regel an speziellen Einzelverträgen nicht vorbei.