Reisegepäckversicherung


Verlorene Gepäckstücke sind für jeden Reisenden ein großes Ärgernis. Es spielt dabei keine große Rolle, ob es sich um einen Koffer mit Sommerkleidung für die Ferien unter der Südsee-Sonne handelt oder die Aktentasche eines Geschäftsreisenden. In beiden Fällen steht neben der Aufregung an der Gepäckausgabe auch ein finanzieller Verlust, welcher umso schwerer wiegt, wenn sich in der Tasche oder dem Koffer ein neuer MP3-Playeroder eine Digitalkamera befunden hat.

Um sich wenigstens teilweise vor den wirtschaftlichen Folgen eines solchen Schadens zu schützen, empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Reisgepäckversicherung. An dieser Stelle lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote auf jeden Fall, da sich die Leistungen unterschiedlicher Anbieter durchaus stark voneinander unterscheiden können. Die Differenzen beginnen bereits bei der Versicherungssumme. Während einige Gesellschaften bis zu 5.000,- EUR abdecken, liegt bei anderen Verträgen die Deckungssumme lediglich bei 3.000,- EUR. Von der Höhe dieser maximalen Schadenssumme hängt es am Ende ab, wie viel der Versicherungsnehmer im Ernstfall für ein verlorenes oder beschädigtes Gepäckstück erhält.

Geschenke im Reisegepäck werden bei vielen Versicherungen bis zu einem Anteil von 10% der gesamten Deckungssumme ersetzt. Geht dagegen ein Fotoapparat oder eine Videokamera verloren, übernehmen einige Gesellschaften bis zu 50% an der Versicherungssumme. Andere Unternehmen setzen dagegen in einem solchen Fall lediglich 30% an. Bei einer Deckung von 3.000,- EUR ergeben sich hier bereits deutliche Unterschiede. Wer die Mitnahme eines Laptops plant, sollte besonders genau auf die Versicherungsbedingungen achten. Nicht selten werden Gegenstände dieser Art, die eher beruflichen Zwecken dienen, aus dem Leistungskatalog der Reisegepäckversicherung gestrichen.