Reiserücktrittsversicherung


Immer wieder kann es vorkommen, dass eine geplante Reise nicht angetreten werden kann. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein: Neben einer plötzlichen Krankheit kann auch ein Berufswechsel durchaus die Stornierung der bereits gebuchten Ferien sein. Was für den Verbraucher im ersten Moment eher das Ausmaß eines kleinen Ärgernisses hat, kann schnell größere Auswirkungen annehmen und finanziell durchaus zu einer Belastung werden.

Die Ursache für Schwierigkeiten beim Reiserücktritt sind die Stornogebühren, welche durch den Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Und je näher der Abflugtermin rückt, umso höher fallen die Gebühren aus. In einigen Fällen können sie sogar 100% des eigentlichen Reisepreises erreichen. An genau dieser Stelle setzt die Reiserücktrittsversicherung an, zu deren Leistungen neben der Übernahme für die Kosten einer Stornierung vor dem eigentlichen Antritt der Reise auch der Ersatz von Mehraufwendungen für eine Hinreise gehört. Allerdings ist die Wirksamkeit einer Reiserücktrittversicherung an einige Voraussetzungen gebunden.

Unter Umständen werden vorliegende Gründe nicht anerkannt, weshalb die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Stornogebühren verweigern kann. Anerkannte Ursachen für das Nicht-Antreten einer Urlaubsreise können unter anderem eine Krankheit des Versicherten, Berufswechsel, gesundheitliche Einschränkungen eines zur Reise angemeldeten Hundes oder eine Schwangerschaft und die plötzliche Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst sein. Handelt es sich bei der versicherten Person um einen Studenten, kann für einen Reiserücktritt auch das Antreten von Wiederholungsprüfungen geltend gemacht werden. Neben der eigentlichen Stornierung schließen Versicherungsgesellschaften auch die Übernahme von Kosten ein, welche aufgrund eines verfrühten Abbruchs der Reise entstehen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen, besonders was die Gründe für einen Abbruch bzw. eine Unterbrechung des Urlaubs betrifft.